Schulbegleitung
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung und wie wird sie beantragt?
Unser Betreuungsangebot richtet sich an Kinder, die gemäß §35s SGB VIII und § 54 SGB XII Anspruch auf Widereingliederung haben.
Häufig sind dies Kinder mit:
- einem auffälligem Sozialverhalten
- einer speziellen Familienbiographie
- der Diagnose ADS / ADHS
- der Diagnose Asperger Syndrom / Autismus
- Dyskalkulie Legasthenie
Der Antrag wird von den Eltern beim Jugendamt und nicht in der Schule gestellt.
Ziel der Schulbegleitung
Schulbegleitung bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf individuell im Schulalltag begleitet werden. Ziel ist es, ihnen Teilnahme am Unterricht und am Schulleben zu ermöglichen. Eine Schulbegleitung übernimmt keine Unterrichtsaufgaben, sondern unterstützt dort, wo ein Kind ohne Hilfe nicht mitmachen könnte, beispielsweise bei der Strukturierung, Orientierung, Konzentration oder im sozialen Miteinander.
An welchen Schulen wird Schulbegleitung geleistet?
Unsere Kollegen arbeiten an allen Grund- und Regelschulen, sowie an allen im Kreis vorhandenen Förderzentren. Teilweise startet die Begleitung auch schon im Kindergarten.
Das Team der Schulbegleitung besteht aus Assistenzkräften, Erziehern:innen, Sozialpädagog:innen und Heilpädagog:innen. Alle Kolleginnen und Kollegen sind angebunden an den "Fachdienst Schule". Es erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung und Fallaustausch. Weiter finden einmal im Quartal Fortbildungsveranstaltungen für alle Schulbegleiter:innen statt.