Mitarbeitervetretung
Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Sie ist das Vertretungsorgan der Mitarbeiterschaft. In dieser Funktion nimmt sie Anregungen und Beschwerden der Mitarbeitenden entgegen und trägt sie dem Dienstgeber vor. Hierbei pflegen Dienstgeber und MAV einen vertrauensvollen Dialog, um partnerschaftliche Lösungen zu finden. Beide Parteien erarbeiten zudem gemeinsam Dienstvereinbarungen.
Außerdem setzt sich die MAV für die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften bezüglich Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein. Sie muss vom Dienstgeber über Stellenausschreibungen, Änderungen und Ergänzungen des Stellenplans und vor jeder Kündigung über die Absicht informiert werden. Bei all ihren Aufgaben unterliegt die MAV der Schweigepflicht und behandelt die ihr zugetragenen Anliegen vertraulich.