Prävention in der Caritas Kleve
Sexualisierter Gewalt vorzubeugen ist ein integraler Bestandteil caritativer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Um sichere Räume für Bewohner:innen, Patienten und Klienten zu ermöglichen, braucht es schützende Strukturen, Prozesse und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt.
Kultur der Achtsamkeit
Ziel der vorbeugenden Arbeit ist es, eine "Kultur der Achtsamkeit" aufzubauen, in der persönliche Grenzen respektiert und gewahrt werden, achtsam mit Nähe und Distanz umgegangen und einander mit Respekt begegnet wird. Grenzverletzungen werden wahrgenommen und geahndet. Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen werden geachtet und gefördert. In Präventionsschulungen wollen wir unsere Mitarbeitenden so schulen, dass sie anderen Menschen mit besonderer Achtsamkeit gegenüber treten. Durch bestimmte Vorschriften versuchen wir Missbräuche und andere Fehlverhalten zu vermeiden.
Präventionsordnung
Die Grundlage der Präventionsarbeit der Caritas Kleve bildet die Präventionsordnung des Bistums Münster. Sie wurde zum 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt und schafft verbindliche Standards für die caritative Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Präventionsfachkraft
Die Träger sind gemäß Präventionsordnung verpflichtet, eine Präventionsfachkraft zu benennen. Sie ist verantwortlich für die Prävention sexualisierter Gewalt im jeweiligen Dienst oder der jeweiligen Einrichtung und etabliert nachhaltig Maßnahmen zur Umsetzung der Präventionsordnung.
Institutionelles Schutzkonzept
Gemäß der Präventionsordnung müssen die Träger für ihre Einrichtungen ein "Institutionelles Schutzkonzept" (ISK) entwickeln und umsetzen. Im ISK werden die in der Einrichtung vorhandenen Strukturen, Konzepte, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten festgehalten. Dazu zählen:
(1) Persönliche Eignung, (2) Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung, (3) Verhaltenskode, (4) Beschwerdewege, (5) Qualitätsmanagement, (6) Aus- und Fortbildung und (7) Maßnahmen zur Stärkung Minderjähriger sowie schutz- oder hilfsbedürftiger Erwachsener.
Sexuelle Übergriffe
Im Falle eines sexuellen Übergriffs stehen wir den Opfern und deren Angehörigen in Form von kurzfristigen Gesprächen und Beratungen zur Seite. Dabei steht der Schutz der geschädigten Person an oberster Stelle. Auch die Hilfemaßnahmen werden auf die Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt.
Handlungsempfehlungen bei Grenzüberschreitung
Jeder Mitarbeitende hat zu jeder Zeit das Recht und die Möglichkeit, vermutete oder wahrgenommene sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffigkeiten bzw. sexuelle Gewalt anzusprechen und diese mitzuteilen. Jeder Mitarbeitende sollte in der Institution unabhängig von hierarchischer Struktur in der Lage sein, sich Sicherheit in einer Beratung über das Vermutete/Beobachtete einzuholen.
Hinweisen, Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten auf sexualisierte Gewalt muss unbedingt und unverzüglich nachgegangen werden, wobei größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion geboten ist. Dazu hat die Caritas Kleve eine Verfahrensanweisung erarbeitet. Sie bezieht sich auf Grenzverletzungen aus Sicht der Präventionsordnung. Sie ergänzt bestehende Verfahrensdefinitionen in den Fachbereichen wie beispielsweise den Umgang mit Kindeswohlgefährdung.
Hier geht es zur vollständigen Verfahrensanweisung. Mit den jeweiligen Links gelangen Sie zu den Formularen "Meldebogen einer Grenzverletzung", "Verdachtsmeldung" und "Vermutungstagebuch".