Prävention von sexualisierter Gewalt
Alle Menschen, besonders Kinder und Jugendliche, müssen überall und zu jeder Zeit vor Übergriffigkeit und Gewalt geschützt werden. Auch der Caritasverband Kleve e.V. setzt sich aktiv für den Schutz gegen sexualisierter Gewalt ein, denn wir sehen jede Übergriffigkeit als Anwendung von Gewalt und als Missbrauch von Macht.
In Präventionsschulungen wollen wir unsere Mitarbeitenden so schulen, dass sie anderen Menschen mit besonderer Achtsamkeit gegenüber treten und auf ein grenzwahrendes und wertschätzendes Miteinander achten. Durch bestimmte Vorschriften versuchen wir Missbräuche und andere Fehlverhalten zu vermeiden.
Im Falle eines sexuellen Übergriffs stehen wir den Opfern und deren Angehörigen in Form von kurzfristigen Gesprächen und Beratungen zur Seite. Dabei steht der Schutz der geschädigten Person an oberster Stelle. Auch die Hilfemaßnahmen werden auf die Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt.
Handlungsempfehlungen bei Grenzüberschreitung
Jeder Mitarbeitende hat zu jeder Zeit das Recht und die Möglichkeit, vermutete oder wahrgenommene sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffigkeiten bzw. sexuelle Gewalt anzusprechen und diese mitzuteilen. Jeder Mitarbeitende sollte in der Institution unabhängig von hierarchischer Struktur in der Lage sein, sich Sicherheit in einer Beratung über das Vermutete/Beobachtete einzuholen.
Hinweisen, Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten auf sexualisierte Gewalt muss unbedingt und unver-züglich nachgegangen werden, wobei größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion geboten ist. Diese Verfahrensanweisung bezieht sich auf Grenzverletzungen aus Sicht der Präventionsordnung. Sie ergänzt bestehende Verfahrensdefinitionen in den Fachbereichen wie beispielsweise den Umgang mit Kindeswohlgefährdung.
Hier geht es zur vollständigen Verfahrensanweisung. Mit den jeweiligen Links gelangen Sie zu den Formularen "Meldebogen einer Grenzverletzung", "Verdachtsmeldung" und "Vermutungstagebuch".