Integrationshilfen
Wer bekommt Integrationshilfe?
Unser Betreuungsangebot richtet sich an Kinder, die gemäß §35s SGB VIII und § 54 SGB XII Anspruch auf Widereingliederung haben.
Häufig sind dies Kinder mit:
- einem auffälligem Sozialverhalten
- einer speziellen Familienbiographie
- der Diagnose ADS / ADHS
- der Diagnose Asperger Syndrom / Autismus
- Dyskalkulie Legasthenie
Ziel der Integrationshilfe
Unser primäres Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit sozialen Beeinträchtigungen und / oder seelischen und psychischen Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, dass ihr Verbleib im Klassenverband gesichert ist. Dies bedeutet für das betroffene Kind zum einen, dass es trotz seiner individuellen Einschränkungen lernt, die Strukturen im Schulsystem zu erkennen und zum anderen, die Regeln im sozialen Umgang im Klassenverband zu akzeptieren und anzuwenden.
An welchen Schulen wird I-Hilfe geleistet?
Unsere Kollegen arbeiten an allen Grund- und Regelschulen, sowie an allen im Kreis vorhandenen Förderzentren. Teilweise startet die Hilfe auch schon im Kindergarten.
Das Team der Integrationshelfer besteht aus Assistenzkräften, Erziehern:innen, Sozialpädagog:innen und Heilpädagog:innen. Alle Kolleginnen und Kollegen sind angebunden an den "Fachdienst Schule". Es erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung und Fallaustausch. Weiter finden einmal im Quartal Fortbildungsveranstaltungen für alle Integrationhelfer statt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!