Schuldner- und Insolvenzberatung
Qualifizierte Beraterinnen stehen Ihnen zur Seite, berücksichtigen Ihre finanziellen Verpflichtungen und helfen Ihnen bei der Haushaltsplanung auf Grundlage Ihrere individuellen finanziellen Möglichkeiten.
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam Zahlungspläne und führen für Sie Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit beraten und begleiten wir Sie bis zum Verbraucherinsolvenzverfahren.
Unsere Leistungen u. a.
- Rechtliche Prüfung von Forderungen
- Haushalts- und Budgetplanung
- Beratung bei allen begleitenden Problemen im Zusammenhang mit der Verschuldungssituation, z. B. Trennung / Scheidung, drohende Wohnungskündigung etc
- Vermittlung zwischen Schuldnern und Gläubigern
- Entwicklung von Zahlungsplänen
- Schutz vor Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Konto- und Lohnpfändungen, Vermögensverwertung und Zwangsversteigerung
- Ausstellen der Pfändungs-Schutz-Kontobescheinigung
- Beratung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Insolvenzberatung für Verbraucher
Unsere Leistungen
- Einkommens- und Vermögensaufstellung des Schuldners
- Verzeichnis der Gläubiger und deren Forderungen
- Erstellung des außergerichtlichen Einigungsversuches gem. Insolvenzordnung und Bescheinigung der Durchführung als zugelassene Stelle nach § 305 InsO
- Durchführung von Schuldenbereinigunsplanverfahren nach außergerichtlicher Einigung
- Beratung und Unterstützung bei der Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
P-Konto-Bescheinigung
Zur Erstellung einer P-Konto Bescheinigung benötigen wir folgende Unterlagen:
Sie sind berufstätig, erhalten Krankengeld oder Arbeitslosengeld? Dann benötigen wir:
• Haushaltsbescheinigung (Bürgerbüro)
• Geburtsurkunden der Kinder + Heiratsurkunde (oder Stammbuch)
Sie sind im SGB II oder XII Leistungsbezug? Dann benötigen wir:
• SGB II oder XII Bescheid (aktuell)
Sie haben unterhaltspflichtige Kinder? Dann benötigen wir:
• aktueller Kontoauszuge zum Kindergeldeingang
• Bei volljährigen Kindern zusätzlich: Ausbildungsnachweis oder Schulbescheinigung
Sie zahlen Unterhalt? Dann benötigen wir:
• Geburtsurkunden, Jugendamtsurkunde, Urteile
• Unterhaltsurteile - Trennungsunterhalt
• aktueller Kontoauszug oder Quittungen (über Unterhaltszahlungen)
Sie erhalten zusätzliche Leistungen? Dann benötigen wir:
• Bescheid Pflegegeld
• Bescheid Kindergeldzuschlag
• Bescheid …
• aktueller Kontoauszug mit Zahlungseingang