Hinweisgeberschutzgesetz
Der Caritasverband Kleve e.V. hat für die Meldung von Hinweisen eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich hinweisgebende Personen vertrauensvoll wenden können.
Der Caritasverband Kleve e.V. hat für die Meldung von Hinweisen eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich hinweisgebende Personen vertrauensvoll wenden können.
Folgende Person wurde mit den Aufgaben der internen Meldestelle beauftragt:
Alexandra Stolpe, Telefon 02821 7209-515 oder hinweis@caritas-kleve.de
An die Meldestelle können sich haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, Mitglieder, Klient:innen oder auch Kooperations- und Geschäftspartner:innen des Caritasverbandes Kleve e.V. wenden.
Zu den Verstößen zählen z.B. Verstöße gegen Verhaltenskodizes, Korruptionsdelikte (z.B. Bestechung und Vorteilsannahme), allgemeine Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Untreue), physische/ psychische/ sexualisierte Gewalt oder sonstige Straftaten, ebenso wie mögliche Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen.
Die beauftragte Person des CV Kleve nimmt alle Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetztes- und Regelverstößen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Caritasverbandes Kleve e.V. stehen, vertraulich entgegen.
Um Ihren Hinweis angemessen bearbeiten zu können, formulieren Sie Ihre Meldung bitte so konkret wie möglich. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular "Meldung HinschG".
Als Hinweisgeber:in erhalten Sie nach spätestens 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Wir bitten Sie dann für eventuelle Rückfragen zur Verfügung zu stehen, denn nur so kann ein reibungsloses Verfahren sichergestellt werden.
Die interne Meldestelle sichert allen Hinweisgebenden, die bei der Aufklärung des Hinweises mitwirken, den gesetzlich vorgesehenen Schutz und Vertraulichkeit, unter Beachtung des Datenschutzes, zu.
Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft, bewertet und sofern notwendig werden erforderliche Schritte, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben, eingeleitet.
Sofern sich der Hinweis bestätigt hat, erhalten Hinweisgebende innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung bezüglich der getroffenen sowie ggf. geplanten Maßnahmen.
Gemeldete Hinweise können die Einleitung von Untersuchungen bzw. Verfahren nach sich ziehen. Daher sollten nur Meldungen erfolgen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass der Sachverhalt zutreffend ist. Wissentlich falsch übermittelte Informationen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der hinweisgebenden Person werden Informationen - auf Wunsch auch ohne Preisgabe der Identität - an den Vorstand, Caritasrat oder an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet.
Sofern die Zustimmung zur Weitergabe der Informationen an den Vorstand oder Caritasrat des Caritasverbandes Kleve e.V. erfolgt, bedeutet dies zugleich die Zustimmung zur etwaigen Weiterleitung der Informationen an Dritte, wie z.B. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.