Caritas hatte eingeladen, und 170 Besucher/innen kamen ins Klever Kolpinghaus zum Fachvortrag über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Referent war der Jurist und Richter Edmund Verbeet. Er nahm die Fragen auf, wie man in schwierigen Lebenslagen Fremdbestimmung verhindern kann und welche Möglichkeiten es gibt, den eigenen Willen auch dann durchzusetzen, wenn man zu einer Willensäußerung nicht mehr fähig ist. Wer entscheide dann, wenn keine Vorsorge getroffen worden sei. Jeder könne in solche Situationen durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen. Dazu Verbeet: "Es muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass Ehepartner, Kinder oder sonstige Verwandte nicht automatisch zur Vertretung berufen sind, also ohne ausdrückliche Vollmacht keine Entscheidungen treffen können."
Die empfohlenen Broschüren können unter
folgende Internetadressen herunter geladen werden:
http://www.bmj.de/DE/Service/Broschueren/_node.html
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/betreuungsrecht-und-vorsorgevollmacht/30
Aufgrund der großen Nachfrage soll auch im Februar 2014 eine Informationsveranstaltung stattfinden.
Die Vorsorgevollmacht regelt die Übertragung der Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten auf eine andere Person (vor der Notwenigkeit einer Betreuung), während die Betreuungsverfügung im Voraus festlegen kann, wen (oder wen nicht) das Gericht als Betreuer bestellen soll. Die Patientenverfügung kann vorab das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen individuell definieren.