Oft werden der Alkoholkonsum und der Jugendschutz in der 5. Jahreszeit etwas lockerer gehandhabt. "Der Konsum von Alkohol ist erst ab 16 Jahren erlaubt, hochprozentige (Misch)-getränke dürfen nur an Erwachsene ausgeschenkt werden", erinnert der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve. Junge Menschen hätten an Karneval leichten Zugang zu Alkohol und machten gerne davon Gebrauch. So kann es im Straßenkarneval und auch bei privaten Feiern schlimmstenfalls zu schweren Alkoholvergiftungen mit lebensbedrohlichen Folgen kommen – insbesondere Kinder und Jugendliche sind gefährdet. Auch junge Erwachsene sollten nicht zu viel trinken oder es gar zur Bewusstlosigkeit kommen lassen. Das sei gesundheitsschädlich und berge weitere Gefahren, etwa auf dem Weg nach Hause, so der Arbeitskreis.
Auch wenn die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, in den letzten Jahren leicht gesunken ist, ist das Rauschtrinken bei dieser Altersgruppe nach wie vor angesagt. Laut BzgA stiegen die Zahlen im Jahr 2023 wieder auf 17,1 Prozent bei den männlichen Jugendlichen und 13,1 Prozent bei den weiblichen Jugendlichen und somit auf das vor-Corona-Niveau. Neben körperlichen Auswirkungen führen Rauschzustände oftmals zu Aggressivität, Gewalt, Straftaten und Unfällen. Der Arbeitskreis weist darauf hin, dass jeder Rausch gesundheitliche Auswirkungen bis hin zu Alkoholvergiftungen haben kann.
Der Arbeitskreis appelliert deshalb nachdrücklich an Eltern und Erwachsene, an Veranstalter und Verkaufsstellen: "Helfen Sie mit, eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Alkohol auszuschließen und seien Sie achtsam, wenn Minderjährige gefährdet sein sollten. Jugendschutz geht alle an. Niemand möchte einen Anruf vom Krankenhaus bekommen, dass das eigene Kind auf der Intensivstation liegt."
Es geht beim Alkoholkonsum immer um einen verantwortungsvollen Umgang und um den Kinder- und Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz ist eindeutig: Der Alkoholkonsum unter 16 Jahren ist verboten, Personen über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder daraus hergestellte Mixgetränke zu sich nehmen. Spirituosen wie Schnäpse, Liköre und branntweinhaltige (Misch-)Getränke dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Erwachsene haben hier eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion.
Außerdem weist der Arbeitskreis darauf hin, dass auch das Rauchen und "Vapen" - Rauchen von Vapes und E-Zigaretten - erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Auch hier sollten Eltern das Gespräch suchen und den Jugendschutz beim Karnevalstreiben nicht außer Acht lassen.
Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve ist ein Zusammenschluss von Caritasverbänden und Diakonie im Kirchenkreis Kleve, der Abteilungen "Jugend und Familie" sowie "Gesundheitsangelegenheiten" und der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Kreisverwaltung, der Stadtjugendämter, der LVR-Klinik Bedburg- Hau sowie der Polizei.