Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten führt nach Einschätzung des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Project (IRAP) zu erheblichem Leid bei Eltern und Kindern der betroffenen Familien. Zugleich erweist sich die gesetzlich vorgesehene Härtefallregelung in der Praxis als nicht wirksam. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung zum Familiennachzug, für die knapp 300 Beratungsfachkräfte befragt und die bisherige Rechtsprechung ausgewertet wurden.
Der Bundestag hatte im Juli 2025 beschlossen, den Familiennachzug für Menschen, die vor Krieg und Menschenrechtsverletzungen geflohen sind, also für subsidiär Schutzberechtigte, für zwei Jahre auszusetzen. Das Gesetz sieht Ausnahmen für besondere Härtefälle vor. Oliver Müller, Caritas-Vorstand für Internationales, Migration und Katastrophenhilfe: "Das Verfahren zur Prüfung von Härtefällen ist intransparent, langwierig und mit extrem hohen Hürden verbunden."
Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft beispielsweise Familien, deren Angehörige schwer erkrankt sind oder in denen minderjährige Kinder ohne ausreichende Betreuung im Ausland leben. Diese können zwar eine Härtefallanzeige stellen, die Untersuchung zeigt jedoch, dass sie oftmals seit Monaten in einer Vorprüfung feststecken. Nach welchen Kriterien die Fälle prioritär bearbeitet werden und wann Betroffene mit einer Entscheidung rechnen können, bleibe häufig unklar.
Bis Mitte Mai 2026 wurden nach Angaben des Auswärtigen Amtes 4.727 Härtefallanzeigen gestellt. Davon wurden 1.022 vollständig geprüft, die meisten Anträge abgelehnt. Lediglich sieben Visa wurden erteilt, fünf davon aufgrund gerichtlicher Entscheidungen.
"Das Härtefallverfahren ist ein langwieriges Labyrinth, das nicht nur die Betroffenen nicht verstehen”, so Müller weiter. "Es geht um die Frage, ob die Bundesregierung Bestimmungen einhält, die sie sich selbst auferlegt hat und die menschenrechtskonform sind. Die deutschen Behörden müssen sich an den rechtlichen Vorgaben sowie den Zusicherungen im Gesetzgebungsverfahren messen lassen. Aus unserer Sicht werden diese bisher verfehlt. Wir brauchen eine Härtefallregelung, die diesen Namen verdient.
Der Deutsche Caritasverband fordert, die Aussetzung des Familiennachzugs wie gesetzlich vorgesehen, zum 23. Juli 2027 auslaufen zu lassen. Bis dahin muss die Härtefallregelung so ausgestaltet werden, dass besonders schutzbedürftige Familien tatsächlich eine realistische Chance auf Zusammenführung erhalten.
Pressemitteilung
Berlin
Zwischenbilanz zu ausgesetztem Familiennachzug: Kein ausreichender Schutz für Härtefälle
Erschienen am:
01.07.2026
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
Beschreibung