Der Deutsche Caritasverband ermutigt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die geplanten Strukturreformen der Kinder- und Jugendhilfe mit echten Anreizen für mehr Inklusion zu verbinden.
"Nach vielen Vorarbeiten und den Verabredungen im Koalitionsvertrag müssen jetzt Entscheidungen fallen. Angesichts der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Bundesländern und Kommunen, die immer weniger Geld haben, braucht es jetzt klare Ziele. Wer die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen aus einer Hand gewährleisten will, muss Unterstützung bekommen", sagt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa heute zur Beratung des Regierungsentwurfs für das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG).
Hilfe muss schnell ankommen
Welskop-Deffaa: "Für Familien in Krisen oder mit besonderen Bedarfen ist es egal, in welchem Sozialgesetzbuch welcher Rechtsanspruch verankert ist. Für sie ist entscheidend, dass benötigte Hilfe schnell festgestellt wird und gut erreichbar ist."
Der Gesetzentwurf enthält nach Ansicht des Deutschen Caritasverbands positive Ansätze, wie die Stärkung von Ombudsstellen. Gleichzeitig spiegelt er nicht die Hinweise der Praxis wider: Damit die vorgesehene Vorrangstellung infrastruktureller Angebote nicht zu Förderlücken führt, muss die individuelle Feststellung des Hilfebedarfs regelhaft zum Ausgangspunkt aller Entscheidungen gemacht werden.
Keine Einsparungen zulasten der Kinder
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: "Seit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Juni wächst bei den Wohlfahrtsverbänden die Sorge, dass hinter den Strukturreformen in der Kinder- und Jugendhilfe vor allem Einsparziele stecken, die sich faktisch nur mit substanziellen Einschnitten bei der Förderung der Kinder erreichen lassen. Kurzfristiges Sparen auf Kosten von Kindern und Familien ist weder menschlich noch wirtschaftlich klug, gerade in einer alternden Gesellschaft, in der Bevölkerungspyramiden auf dem Kopf stehen."
Verbindliche Ziele und Anschubfinanzierung
Eine Strukturreform muss stattdessen verbindlich dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ihre Rechte bekommen, rechtssicher und nach ihrem Bedarf. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Experimentierklausel wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Länder und Kommunen brauchen gesicherte Rahmenbedingungen für Finanzierungsfragen sowie einen verbindlichen Zeit- und Umsetzungshorizont, um die erforderlichen Schritte zu wagen. Sonst drohen Unsicherheiten für junge Menschen, Familien und Leistungsträger. Länder und Kommunen, die sich bereits auf den Weg zu neuen Strukturen gemacht haben, müssen gestärkt werden. Für die anderen braucht es Anreizsysteme. Um Investitionen in den Umbau von Abläufen zu schaffen, erscheint es notwendig, über Anschubfinanzierungen zu sprechen. Eine mit finanziellen Anreizen verbundene Drop-in-Lösung, die einen schrittweisen Einstieg in neue Strukturen ermöglicht, könnte bestehende Entscheidungsfreiräume erhalten und zugleich die inklusive Zielorientierung sichern.
"Wir wünschen uns eine Kinder- und Jugendhilfe, die effiziente Strukturen, Inklusion, individuelle Rechtsansprüche und verlässliche Finanzierungsstrukturen verbindet", so die Caritas-Präsidentin.