Arbeitgeber
Traditionell tragen unsere Dienste zur Unterstützung alter und kranker Menschen bei. Wir sind aber auch für Kinder, Jugendliche und Familien da und helfen Menschen in Notsituationen. Wir entwickeln unsere Dienste ständig weiter. Das ist uns wichtig.
Für alle Arbeitsverträge bei der Caritas Kleve gilt die Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Diese wurde von der Deutschen Bischofskonferenz am 22. September 1993 beschlossen und seitdem mehrmals überarbeitet, zuletzt im Herbst 2022. Mit der Neufassung aus dem Jahr 2022 geht eine wichtige Botschaft einher – und zwar: Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keiner rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem "Zugriff des Dienstgebers". Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Auch wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform in unseren Einrichtungen mitwirken.
Die Religionszugehörigkeit ist nach neuem Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist. Das gilt bei der Caritas Kleve nur für die Ebenen "Vorstand" und "Fachbereichsleitungen". Für alle anderen Stellen fragen wir daher auch nicht mehr nach der Religionszugehörigkeit.